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Copyleft-Grundlagen

Was Copyleft-Lizenzen verlangen, ohne den Juravortrag

GPL, LGPL und ähnliche Lizenzen knüpfen Bedingungen an die Verbreitung. Hier ist, was Teams üblicherweise operationalisieren müssen. Keine Rechtsberatung.

Zuletzt aktualisiert: 2. Juli 2026

Copyleft-Lizenzen (GPL, LGPL, AGPL und ähnliche) knüpfen Bedingungen daran, wenn Sie Software verbreiten, die erfassten Code enthält oder mit ihm verlinkt.

Diese Seite erklärt operative Muster, denen Teams begegnen. Sie ist keine Rechtsberatung; Ihr Rechtsbeistand legt aus, wie die Bedingungen auf Ihr Produkt zutreffen.

GPL, LGPL und AGPL auf einen Blick

Die drei häufigsten Copyleft-Familien unterscheiden sich darin, wann ihre Bedingungen greifen und wie weit sie reichen.

LizenzWann sie giltWozu sie Sie verpflichtet
GPLSie verbreiten eine Binärdatei oder ein Produkt, das GPL-Code enthältBieten Sie den entsprechenden Quellcode an und behalten Sie den Lizenztext beim Produkt
LGPLSie linken statisch oder dynamisch zu einer LGPL-BibliothekErlauben Sie erneutes Linken und stellen Sie Quellcode und Lizenztext der Bibliothek bereit
AGPLNutzer interagieren über ein Netzwerk mit der Software, ohne dass eine Auslieferung nötig istBieten Sie diesen Netzwerknutzern den Quellcode Ihrer geänderten Version an

Was Teams üblicherweise operationalisieren

  • Copyleft-Komponenten im ausgelieferten Bestand identifizieren, nicht nur direkte Abhängigkeiten.
  • Bestätigen, wie Komponenten kombiniert werden (statisches Linken, dynamisches Linken, separater Prozess).
  • Quellcode-Angebot oder entsprechenden Quellcode vorbereiten, wo die Lizenz es verlangt.
  • Erforderlichen Hinweis und vollständigen Lizenztext in den Compliance-Nachweis aufnehmen.
  • Veröffentlichung sperren, bis die Prüf-Gates bestanden sind. Compliance nicht allein aus dem Bestand behaupten.

Warum treibt Copyleft Rechtsdurchsetzung an?

Weil die Bedingungen gerichtlich durchsetzbar sind und Rechteinhaber sie tatsächlich durchsetzen: Viele öffentliche Fälle betreffen verpasste Quellcode-Angebote, fehlende Hinweise oder ausgelieferte Binärdateien, ohne dass die Lizenzbedingungen erfüllt wurden. Die operative Lösung ist ein geprüfter Nachweis, gebunden an das, was ausgeliefert wird, keine einmalige Tabelle.

Aktuelle Urteile zeigen, was auf dem Spiel steht. Copyleft-Bedingungen werden als durchsetzbare Lizenzbedingungen behandelt, nicht als unverbindliche Empfehlung.

Entr'ouvert v. Orange (France, 2024)

900.000 €

Angeordnet für die Verbreitung von GPL-lizenziertem Code ohne Bereitstellung des Quellcodes.

Steck v. AVM (Germany, 2024)

7.500 €

Ein einzelner Entwickler setzte LGPL-Pflichten durch und zwang den Anbieter, fehlende Installationsskripte bereitzustellen.

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