Sicherheitsteams, CRA-Programme und Lieferketteninitiativen erzeugen zunehmend Software-Stücklisten: CycloneDX, SPDX, Syft-Exporte und GitHub-Abhängigkeitsgraphen. Ein SBOM listet Komponenten (Namen, Versionen, Hashes und Lieferanten) und oft ein aus Paketmetadaten kopiertes Lizenzfeld auf.
Beschaffung, Rechtsabteilung und Prüfstellen für Lizenzkonformität verlangen etwas anderes: eine geprüfte Offenlegung der Drittanbieterlizenzen mit vollständigen Lizenztexten, erforderlichen Namensnennungen und einem Nachweis, der sich auf das tatsächlich ausgelieferte Produkt bezieht. Nicht nur eine maschinenlesbare Datei.
Nach CRA-Schulungen oder der Vorbereitung auf SOC 2 werden beide oft verwechselt. Teams schließen die SBOM-Arbeit ab und nehmen an, damit seien auch die Lizenzpflichten erfüllt. Käufer und Auditoren fragen dann nach Open-Source-Lizenzpflichten, und die Lücke wird sichtbar.
Diese Seite vergleicht die Begriffe. Die praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie aus einem SBOM eine Compliance-Seite wird, finden Sie im Bereich Leitfäden unter „Von SBOM zur Compliance-Seite“.
